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   BVerwG, 30.04.1969 - IV B 83.68   

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https://dejure.org/1969,8903
BVerwG, 30.04.1969 - IV B 83.68 (https://dejure.org/1969,8903)
BVerwG, Entscheidung vom 30.04.1969 - IV B 83.68 (https://dejure.org/1969,8903)
BVerwG, Entscheidung vom 30. April 1969 - IV B 83.68 (https://dejure.org/1969,8903)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an eine in einem notariellen Vertrag enthaltene genehmigungsfreie obligatorische Verpflichtung zur Bestellung eines Erbbaurechts - Zulässigkeit der Beantragung sowie der Erteilung einer Bodenverkehrsgenehmigung für eine künftige dingliche Einigung - ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 15.03.1967 - IV C 205.65

    Aussagekraft von Flächennutzungsplänen für die Feststellung von öffentlichen

    Auszug aus BVerwG, 30.04.1969 - IV B 83.68
    Die Aussagekraft beider Pläne, die für das streitige Grundstück eine Grünzone vorsähen, sei auch unter Berücksichtigung der nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. März 1967 - BVerwG IV C 205.65 - (BVerwGE 26, 287 = DVBl. 1968, 41) vorzunehmenden Einschränkungen ungeschwächt.

    Die einschlägigen Ausführungen des Oberverwaltungsgerichts stehen mit der sich zur Aussagekraft von Flächennutzungsplänen äußernden Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. März 1967 - BVerwG IV C 205.65 - (BVerwGE 26, 287 [BVerwG 15.03.1967 - IV C 205.65]) im Einklang.

  • BVerwG, 17.05.1966 - IV C 207.65

    Bedingte Bodenverkehrsgenehmigungen

    Auszug aus BVerwG, 30.04.1969 - IV B 83.68
    In einem solchen Fall ist es nicht zulässig, den Rechtsvorgang mit der Auflage zu genehmigen, die nichtgenehmigungsfähige Nutzung zu unterlassen (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Mai 1966 - BVerwG IV C 207.65 - [BVerwGE 24, 129 [131]]).
  • BVerwG, 10.05.1968 - IV C 101.66

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BVerwG, 30.04.1969 - IV B 83.68
    Soweit der Kläger eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts darüber vermißt, ob eine Bodenverkehrsgenehmigung auch für eine in Aussicht genommene dingliche Einigung über die Bestellung eines Erbbaurechts beantragt und erteilt werden könne, kann auf das Urteil vom 10. Mai 1968 - BVerwG IV C 101.66 - (DVBl. 1968, 807 = DÖV 1968, 881) verwiesen werden.
  • BVerwG, 05.10.1965 - IV C 40.65

    Versagung einer Bodenverkehrsgenehmigung - Genehmigungspflicht der Auflassung

    Auszug aus BVerwG, 30.04.1969 - IV B 83.68
    Die Aufrechterhaltung des bisherigen baurechtlich illegalen Zustandes steht jedoch, wie das Bundesverwaltungsgericht für den Fall der Auflassung zu Bebauungszwecken bereits entschieden hat (Urteil vom 5. Oktober 1965 - BVerwG IV C 40.65 - [BBauBl. 1965, 596 [597]]), der Absicht gleich, in Zukunft Bauvorhaben zu errichten.
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